AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schnelle PC Hilfe

 

Schnelle PC Hilfe
Stefan Lünse (Inhaber)
Abtnaundorfer Str. 60
04347 Leipzig
Telefon +49 (341) 2349085

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Schnelle PC Hilfe, Stefan Lünse, Abtnaundorfer Str. 60, 04347 Leipzig, und ihren Kunden über Reparaturleistungen, Diagnoseleistungen, Wartungsleistungen, Installationen, Aktualisierungen, Fernwartung, Vor-Ort-Service, Datenrettung, Datenübernahme, Virenentfernung, Systempflege, Netzwerkleistungen, Serviceleistungen an PC-Systemen, Notebooks, Servern, NAS-Systemen, Druck- und Kopiersystemen, Heimnetzwerken, EDV-Anlagen, Peripheriegeräten sowie über den Verkauf von Hardware, Software, Lizenzen, Zubehör und sonstigen Waren aus dem Bereich EDV, IT und technischem Zubehör.

1.2 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Für Unternehmer gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

  1. Vertragsschluss

2.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Auftrag erteilt und die Schnelle PC Hilfe diesen Auftrag annimmt. Die Annahme kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail, über ein Kontaktformular, durch Beginn der Leistung, durch Annahme eines Gerätes in der Werkstatt oder durch Übergabe einer Ware erfolgen.

2.2 Die Darstellung von Leistungen, Waren oder Preisen auf der Webseite, in Preislisten, in Prospekten oder in sonstigen Informationen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Auftrags oder einer Anfrage.

2.3 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend. Preisangaben erfolgen vorbehaltlich Irrtümern, Schreibfehlern, offensichtlichen Fehlern, Liefermöglichkeiten und kurzfristigen Preisänderungen bei Vorlieferanten.

2.4 Bei Reparatur-, Diagnose- und Serviceaufträgen erfolgt die konkrete Reparaturfreigabe grundsätzlich durch den Kunden. Ohne Freigabe wird keine kostenpflichtige Reparatur durchgeführt, soweit nicht lediglich die vereinbarte Diagnose, Fehleranalyse oder eine ausdrücklich beauftragte Sofortleistung betroffen ist.

2.5 Soweit der Kunde ausdrücklich eine sofortige Leistung, eine Fernwartung, einen Vor-Ort-Einsatz, einen Notdiensteinsatz oder eine unverzügliche Fehlerdiagnose wünscht, kann die Leistung bereits vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist beginnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  1. Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, der Auftragsbestätigung, dem Reparaturannahmebeleg, der Rechnung, dem Angebot, der schriftlichen Kommunikation oder der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

3.2 Die Schnelle PC Hilfe erbringt insbesondere folgende Leistungen.

3.3 Die Schnelle PC Hilfe schuldet bei Reparatur- und Werkleistungen grundsätzlich eine fachgerechte Leistung nach dem vereinbarten Auftrag. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Leistungssteigerung, eine vollständige Datenrettung, eine vollständige Virenbereinigung ohne Neuinstallation oder die Wiederherstellung eines bestimmten vorherigen Systemzustands wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und technisch möglich ist.

3.4 Bei älteren, beschädigten, instabilen, stark verschmutzten, feuchtigkeitsgeschädigten, überspannten, unsachgemäß behandelten oder bereits teilweise defekten Geräten kann es während Diagnose, Öffnung, Reinigung, Reparaturversuch, Belastungstest oder Datenrettungsversuch zu weiteren Ausfällen kommen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass solche Risiken gerätebedingt sein können und nicht automatisch einen Mangel der Leistung darstellen.

3.5 Mainboardreparaturen, Netzteilreparaturen, Lötarbeiten und vergleichbare Bauteilreparaturen werden grundsätzlich nicht als Instandsetzung auf Bauteilebene geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. In der Regel erfolgt eine Empfehlung zum Austausch der betroffenen Baugruppe oder Komponente.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Fehlerbeschreibungen, bekannte Vorschäden, Passwörter, soweit erforderlich, vorhandene Datensicherungen, Lizenzinformationen, Besonderheiten der eingesetzten Software, Angaben zu Fremdeingriffen, frühere Reparaturversuche und Hinweise auf wichtige Daten.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe eines Gerätes, vor Beginn einer Fernwartung, vor einer Reparatur, vor einer Neuinstallation, vor einer Datenrettung, vor einer Virenentfernung und vor sonstigen Arbeiten an Datenträgern oder Systemen selbst für eine aktuelle und vollständige Datensicherung zu sorgen.

4.3 Eine Datensicherung durch die Schnelle PC Hilfe erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich gesondert beauftragt und technisch möglich ist. Auch eine beauftragte Datensicherung kann aufgrund technischer Defekte, Verschlüsselung, Dateisystemfehlern, Malware, beschädigter Datenträger oder sonstiger Umstände unvollständig bleiben oder fehlschlagen.

4.4 Zugangsdaten, Passwörter, PINs, Wiederherstellungsschlüssel und vergleichbare Zugangsinformationen sollen vom Kunden grundsätzlich selbst eingegeben werden. Eine Übergabe solcher Daten erfolgt nur, wenn dies für den Auftrag erforderlich ist und der Kunde dies ausdrücklich wünscht.

4.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellte oder weiterverwendete Software, Lizenzen, Lizenzschlüssel, Aktivierungen und Nutzungsrechte rechtmäßig vorhanden sind. Dies gilt insbesondere für Microsoft Produkte, ESET Produkte und sonstige kommerzielle Software.

4.6 Der Kunde hat sicherzustellen, dass er zur Beauftragung berechtigt ist, insbesondere wenn Geräte, Daten, Benutzerkonten, Netzwerke oder Systeme Dritter betroffen sind.

  1. Preise, Diagnosepauschale und Abrechnung

5.1 Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise. Soweit keine ausdrückliche Einzelvereinbarung getroffen wurde, gelten die jeweils aktuellen Preise und Abrechnungssätze der Schnelle PC Hilfe.

5.2 Die aktuellen Stundensätze, Pauschalen, Anfahrtskosten, Notdienstkosten, Zuschläge und sonstigen Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Preisliste kann in den Geschäftsräumen eingesehen oder auf Anfrage mitgeteilt werden.

5.3 Für die erste Fehlerdiagnose wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, eine Diagnosepauschale in Höhe von 29,99 Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer für die ersten 15 Minuten berechnet.

5.4 Die Diagnosepauschale wird bei anschließender Reparatur nicht angerechnet, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.5 Arbeitsleistungen werden grundsätzlich im 15 Minuten Takt abgerechnet, soweit nicht ausdrücklich eine Pauschale vereinbart wurde.

5.6 Notdiensteinsätze und besondere Soforteinsätze werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, als Stundenpauschale abgerechnet. Angebrochene Stunden können hierbei als volle Stunde berechnet werden, sofern der Kunde hierauf vor Beauftragung hingewiesen wurde oder dies aus der Preisliste ersichtlich ist.

5.7 Ersatzteile, Verbrauchsmaterial, Lizenzen, Fremdleistungen, Versandkosten, Fahrtkosten, Parkgebühren, Sonderbeschaffungskosten und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich in einer Pauschale enthalten sind.

5.8 Eine kostenpflichtige Reparatur erfolgt grundsätzlich erst nach Freigabe durch den Kunden. Dies gilt auch für den Einbau von Ersatzteilen oder Zusatzkomponenten.

5.9 Werden nach Beginn der Arbeiten weitere Mängel, Zusatzaufwände oder wirtschaftlich relevante Umstände erkennbar, wird der Kunde informiert. Die Fortsetzung erfolgt nach weiterer Entscheidung des Kunden, soweit keine bereits erteilte Freigabe den zusätzlichen Aufwand umfasst.

  1. Kostenvoranschlag, Fehleranalyse und Reparaturfreigabe

6.1 Eine Fehleranalyse dient der Ermittlung der technischen Ursache oder der Eingrenzung eines Fehlers. Sie kann auch dann kostenpflichtig sein, wenn eine Reparatur nicht möglich, nicht wirtschaftlich sinnvoll oder vom Kunden nicht gewünscht ist.

6.2 Ein Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde. Andernfalls handelt es sich um eine fachliche Einschätzung auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Prüfung erkennbaren Zustands.

6.3 Versteckte Defekte, Folgeschäden, Abhängigkeiten zwischen Komponenten, Softwarefehler, Malware, beschädigte Dateisysteme, defekte Datenträger, thermische Fehler, sporadische Fehler oder Defekte an alten und instabilen Geräten können dazu führen, dass der tatsächliche Aufwand von einer ersten Einschätzung abweicht.

6.4 Der Kunde entscheidet nach der Fehleranalyse, ob eine Reparatur, ein Austausch, eine Datenübernahme, eine Entsorgung, eine Rückgabe des unreparierten Geräts oder eine andere Maßnahme erfolgen soll.

  1. Vor-Ort-Service und PC-Notdienst

7.1 Vor-Ort-Leistungen erfolgen nach Terminvereinbarung. Ein Anspruch auf sofortige Verfügbarkeit besteht nicht, sofern kein verbindlicher Termin bestätigt wurde.

7.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass Zugang zu den betroffenen Räumen, Geräten, Stromanschlüssen, Netzwerken, Routern, Servern, Benutzerkonten, Administratorzugängen und sonstigen notwendigen Arbeitsmitteln besteht.

7.3 Wartezeiten, fehlender Zugang, fehlende Ansprechpartner, fehlende Zugangsdaten oder nicht erfüllte Mitwirkungspflichten können als Arbeitszeit berechnet werden, wenn die Schnelle PC Hilfe den Umstand nicht zu vertreten hat.

7.4 Bei Notdienst- oder Soforteinsätzen kann eine gesonderte Pauschale nach Preisliste berechnet werden.

  1. Fernwartung

8.1 Fernwartung erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung und Freigabe durch den Kunden. Der Kunde entscheidet, ob und wann der Zugriff ermöglicht wird.

8.2 Bei Kunden ohne Wartungsvertrag muss der Kunde während der Fernwartung grundsätzlich anwesend oder erreichbar sein und den Zugriff überwachen können.

8.3 Die Fernwartung endet mit Beendigung der Sitzung. Ein dauerhafter Zugriff wird bei Kunden ohne gesonderte Wartungsvereinbarung nicht eingerichtet.

8.4 Ausnahmen gelten bei Wartungskunden, wenn eine Hostinstallation, ein dauerhafter Wartungszugang oder ein unbeaufsichtigter Zugriff ausdrücklich vereinbart wurde und hierfür eine datenschutzrechtlich erforderliche Vereinbarung, insbesondere eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, besteht.

8.5 Für Fernwartung können insbesondere TeamViewer, MeshCentral mit lokaler Installation, Microsoft Teams oder andere geeignete Werkzeuge eingesetzt werden.

8.6 Fernwartungssitzungen können aus technischen, organisatorischen und abrechnungstechnischen Gründen protokolliert werden. Dies kann insbesondere Zeitpunkt, Dauer, Benutzer, eingesetztes Werkzeug, Verbindungsdaten, Ticketbezug und Leistungsbeschreibung betreffen.

8.7 Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, vor Beginn der Fernwartung eigene Daten zu sichern und vertrauliche Inhalte, die für die Leistung nicht erforderlich sind, zu schließen oder zu schützen.

  1. Daten, Datensicherung und Datenverlust

9.1 Die auf Geräten, Datenträgern, Benutzerkonten, Servern, NAS-Systemen, Cloudspeichern oder sonstigen Systemen gespeicherten Daten stehen im Verantwortungsbereich des Kunden.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Übergabe, Einsendung, Fernwartung, Reparatur, Installation, Aktualisierung, Virenentfernung, Datenrettung, Datenübernahme oder sonstigen Bearbeitung eine eigene vollständige und aktuelle Datensicherung zu erstellen.

9.3 Eine Haftung für Datenverlust, Datenbeschädigung, entgangene Nutzung, fehlgeschlagene Wiederherstellung, unvollständige Datensicherung oder nicht rekonstruierbare Daten besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung und nur soweit der Schaden von der Schnelle PC Hilfe zu vertreten ist.

9.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für Datenverlust auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

9.5 Bei Reparatur, Neuinstallation, Aktualisierung, Virenentfernung, Partitionsänderung, Formatierung, Austausch von Datenträgern, Datenrettungsversuchen und sonstigen Arbeiten an Hard- oder Software kann es zu Datenverlust kommen. Der Kunde trägt das Risiko fehlender oder unvollständiger eigener Datensicherungen, soweit der Datenverlust nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Schnelle PC Hilfe beruht.

  1. Datenrettung

10.1 Datenrettung umfasst den Versuch, Daten von beschädigten, gelöschten, fehlerhaften, logisch beschädigten, nicht mehr lesbaren oder physisch beschädigten Datenträgern wiederherzustellen.

10.2 Ein Erfolg der Datenrettung wird nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10.3 Bei logischen Fehlern, etwa beschädigten Partitionstabellen, gelöschten Dateien, beschädigten Dateisystemen oder fehlerhaften Systemstrukturen, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

10.4 Bei anderen Fehlerbildern, insbesondere bei mechanischen, elektrischen, firmwarebedingten oder physisch bedingten Datenträgerfehlern, kann die Abrechnung erfolgsabhängig oder nach gesonderter Vereinbarung erfolgen.

10.5 Datenrettungsversuche können den Zustand eines bereits beschädigten Datenträgers weiter verschlechtern. Dies gilt insbesondere bei mechanischen Schäden, instabilen Festplatten, defekten SSDs, fehlerhaften Speichermedien, Überspannungsschäden, Feuchtigkeitsschäden und bereits begonnenem Datenverlust.

10.6 Die Schnelle PC Hilfe kann Datenrettungsfälle selbst bearbeiten oder spezialisierte externe Dienstleister hinzuziehen, wenn dies technisch erforderlich oder wirtschaftlich sinnvoll erscheint und der Kunde dem zustimmt.

10.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Wiederherstellung, Einsichtnahme und Verarbeitung der betroffenen Daten berechtigt ist.

  1. Virenentfernung und kompromittierte Systeme

11.1 Bei Schadsoftware, Viren, Trojanern, Ransomware, Spyware, Rootkits, Manipulationen, kompromittierten Benutzerkonten oder sonstigen Sicherheitsvorfällen wird eine fachgerechte Prüfung und Bereinigung nach technischem Ermessen durchgeführt.

11.2 Eine vollständige Sicherheit eines bereits kompromittierten Systems kann nicht in jedem Fall durch Bereinigung garantiert werden. In vielen Fällen kann eine Neuinstallation oder ein Austausch des Systems technisch sinnvoller oder erforderlich sein.

11.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, nach einem Sicherheitsvorfall Passwörter zu ändern, Zugangsdaten zu prüfen, betroffene Dritte zu informieren und gegebenenfalls rechtliche oder datenschutzrechtliche Pflichten zu erfüllen.

  1. Verkauf von Hardware, Software, Lizenzen und Zubehör

12.1 Beim Verkauf von Waren gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Zulässiges ergänzend geregelt ist.

12.2 Beim Verkauf von Software, Lizenzschlüsseln, digitalen Inhalten, Sicherheitssoftware, Betriebssystemen oder sonstigen digitalen Produkten gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Rechteinhabers.

12.3 Die Schnelle PC Hilfe ist nicht verantwortlich dafür, dass vom Kunden bereitgestellte oder bereits vorhandene Software rechtmäßig lizenziert ist.

12.4 Der Kunde ist verpflichtet, Lizenzbedingungen, Nutzungsbeschränkungen, Aktivierungsregeln, Laufzeiten, Updatebedingungen und Herstellerbedingungen einzuhalten.

12.5 Bei digitalen Produkten, Softwarelizenzen, Aktivierungscodes und Downloads kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen oder ausgeschlossen sein, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Bereitstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und er seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

  1. Sonderbestellungen, individuell konfigurierte Waren und Sonderanfertigungen

13.1 Bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung, Zusammenstellung, Anpassung oder Beschaffung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Kunden maßgeblich ist, oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht nach den gesetzlichen Vorschriften kein Widerrufsrecht.

13.2 Dies betrifft insbesondere individuell konfigurierte PC-Systeme, speziell nach Kundenwunsch aufgebaute oder angepasste Geräte, kundenspezifisch zusammengestellte Hardwarekombinationen, individuell beschaffte und verbaute Komponenten, besondere Sonderanfertigungen sowie Waren, die aufgrund individueller Kundenvorgaben nach Bestellung nicht oder nur mit erheblichem wirtschaftlichem Nachteil anderweitig verwertet werden können.

13.3 Eine bloße Bestellung handelsüblicher Standardware stellt nicht automatisch eine Sonderanfertigung oder kundenspezifische Ware im rechtlichen Sinne dar. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber gesondert belehrt.

13.4 Bei Sonderbestellungen, individuell konfigurierten Systemen, kundenspezifischen Hardwarekombinationen oder nicht stornierbaren Beschaffungen kann die Schnelle PC Hilfe Vorkasse, Teilzahlung oder Anzahlung verlangen.

13.5 Bei Erstgeschäften mit Unternehmern sowie bei vollständiger Hardwarebeschaffung kann Vorkasse oder Anzahlung bis zur Höhe des vollständigen Warenwertes verlangt werden.

  1. Gebrauchte Waren

14.1 Die Schnelle PC Hilfe verkauft auch gebrauchte, geprüfte oder wiederaufbereitete Geräte, Komponenten und Zubehör.

14.2 Der Zustand gebrauchter Waren ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung, Rechnung, dem Angebot oder der sonstigen Vereinbarung.

14.3 Gebrauchsspuren, altersbedingte Abnutzung, optische Mängel oder eine gegenüber Neuware reduzierte Akkulaufzeit stellen keinen Mangel dar, soweit sie dem beschriebenen oder üblichen Zustand gebrauchter Ware entsprechen.

14.4 Gegenüber Verbrauchern kann eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren nur wirksam werden, wenn dies vor Vertragsschluss ausdrücklich und gesondert mitgeteilt und im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

14.5 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr ab Übergabe.

  1. Herstellergarantie und eigene Garantie

15.1 Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben von Garantien unberührt.

15.2 Herstellergarantien richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.

15.3 Eine eigene Garantie der Schnelle PC Hilfe besteht nur, wenn sie ausdrücklich auf Rechnung, Garantienachweis, Angebot oder sonstiger schriftlicher Vereinbarung zugesagt wurde.

15.4 Soweit für ein von der Schnelle PC Hilfe individuell aufgebautes PC-System eine Garantie von 5 Jahren zugesagt wird, bezieht sich diese Garantie ausschließlich auf die von der Schnelle PC Hilfe gelieferten und verbauten Komponenten.

15.5 Die Garantie gilt nicht für Fremdkomponenten, nachträglich durch den Kunden oder Dritte verbaute Teile, nachträgliche Fremdleistungen, unsachgemäße Eingriffe, Veränderungen, Übertaktung, Schäden durch äußere Einflüsse, Verschleißteile, Softwarefehler, Datenverlust, unsachgemäße Nutzung, Fremdreparaturen oder Schäden durch nicht von der Schnelle PC Hilfe gelieferte Hardware.

15.6 Ausgeschlossen von einer solchen Systemgarantie sind zusätzliche Peripheriegeräte, insbesondere Drucker, Maus, Tastatur, Displays, externe Datenträger und sonstiges Zubehör, soweit diese nicht ausdrücklich in die Garantie einbezogen wurden.

15.7 Die Garantie entfällt, wenn am Gerät ohne Zustimmung der Schnelle PC Hilfe fremde Dienstleistungen, Reparaturen, Hardwareänderungen, Teiletausch, Erweiterungen oder sonstige technische Eingriffe vorgenommen wurden und der geltend gemachte Mangel hiermit in Zusammenhang stehen kann.

  1. Gewährleistung

16.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts Zulässiges ergänzend geregelt ist.

16.2 Bei Reparaturleistungen schuldet die Schnelle PC Hilfe die fachgerechte Durchführung der beauftragten Leistung. Ein Mangel liegt nicht bereits deshalb vor, weil ein altes, vorgeschädigtes oder wirtschaftlich verschlissenes Gerät später weitere Defekte zeigt, die nicht Gegenstand des Auftrags waren.

16.3 Der Kunde hat auftretende Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen und der Schnelle PC Hilfe Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.

16.4 Bei Unternehmern setzen Mängelansprüche voraus, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist, soweit solche Pflichten bestehen.

16.5 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Reparatur-, Werk- und Kaufleistungen, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr ab Abnahme, Übergabe oder Ablieferung.

16.6 Die gesetzlichen Rechte bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Garantieübernahme oder zwingender gesetzlicher Haftung bleiben unberührt.

  1. Lieferung, Versand und Einsendung

17.1 Eine Einsendung von Geräten oder Waren an die Schnelle PC Hilfe ist nur nach vorheriger Absprache zulässig.

17.2 Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße, sichere und transportschützende Verpackung verantwortlich. Dies gilt insbesondere für PCs, Notebooks, Monitore, Drucker, NAS-Systeme, Server, Datenträger und empfindliche elektronische Komponenten.

17.3 Schäden, die durch mangelhafte Verpackung, unsachgemäßen Versand, ungeeignete Versandart, unzureichende Polsterung oder fehlende Transportsicherung entstehen, trägt der Kunde, soweit die Schnelle PC Hilfe den Schaden nicht zu vertreten hat.

17.4 Versandkosten, Transportkosten, Verpackungskosten und Versicherungskosten trägt der Kunde, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

17.5 Bei Rücksendungen an Verbraucher gelten die gesetzlichen Gefahrtragungsregeln. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über.

  1. Abholung, Lagerung und nicht abgeholte Geräte

18.1 Der Kunde wird informiert, sobald ein Gerät abholbereit ist oder eine Entscheidung des Kunden erforderlich wird.

18.2 Der Kunde hat abholbereite Geräte innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung abzuholen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

18.3 Nach Ablauf von 14 Tagen kann eine Lagerpauschale in Höhe von 15,00 Euro pro Gerät berechnet werden, sofern der Kunde mit der Abholung in Verzug ist.

18.4 Die Schnelle PC Hilfe ist berechtigt, weitere angemessene Lagerkosten geltend zu machen, wenn der tatsächliche Aufwand höher ist und der Kunde den Verzug zu vertreten hat.

18.5 Nicht abgeholte Geräte bleiben Eigentum des Kunden. Eine Verwertung, Entsorgung oder sonstige Verfügung erfolgt nur nach gesonderter gesetzlicher Grundlage, ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder nach vorheriger angemessener Fristsetzung, soweit dies rechtlich zulässig ist.

  1. Entsorgung

19.1 Eine Entsorgung von Altgeräten, defekten Geräten, Komponenten, Datenträgern oder Zubehör erfolgt nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden.

19.2 Für die Entsorgung wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, eine Pauschale in Höhe von 10,00 Euro pro Gerät berechnet.

19.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor einer Entsorgung alle Daten zu sichern und zu löschen oder eine gesonderte Datenlöschung zu beauftragen.

19.4 Eine datenschutzgerechte oder sichere Datenlöschung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.

  1. Zahlung und Fälligkeit

20.1 Rechnungen sind sofort fällig, soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

20.2 Zahlungen können bar, per Vorkasse oder per Überweisung erfolgen. Weitere Zahlungsarten werden nur angeboten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

20.3 Bei Privatkunden kann Zahlung bei Abholung, sofortige Zahlung oder Zahlung auf Rechnung vereinbart werden.

20.4 Bei Gewerbekunden kann Zahlung bei Abholung, sofortige Zahlung oder Zahlung auf Rechnung vereinbart werden.

20.5 Bei Erstgeschäften, Sonderbeschaffungen, umfangreichen Hardwarebestellungen, individuell konfigurierten Systemen oder nicht stornierbaren Bestellungen kann die Schnelle PC Hilfe Vorkasse oder Anzahlung verlangen.

20.6 Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  1. Zahlungsverzug, Mahnkosten und Rücklasten

21.1 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.

21.2 Für Mahnungen können, soweit der Kunde die Mahnung zu vertreten hat, folgende Mahnkostenpauschalen berechnet werden.

Erste Mahnung 5,00 Euro
Zweite Mahnung 7,50 Euro
Letzte Mahnung 15,00 Euro

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

21.3 Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden, insbesondere Rechtsverfolgungskosten, bleibt vorbehalten.

21.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  1. Zurückbehaltungsrecht

22.1 Die Schnelle PC Hilfe ist berechtigt, Geräte, Waren, Datenträger, Unterlagen oder sonstige Gegenstände des Kunden bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zurückzubehalten.

22.2 Gegenüber Unternehmern kann das Zurückbehaltungsrecht auch wegen fälliger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung ausgeübt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

22.3 Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

  1. Eigentumsvorbehalt

23.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Schnelle PC Hilfe.

23.2 Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum der Schnelle PC Hilfe.

23.3 Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust und Zugriffen Dritter zu schützen.

23.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde die Schnelle PC Hilfe unverzüglich zu informieren.

  1. Haftung

24.1 Die Schnelle PC Hilfe haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

24.2 Die Schnelle PC Hilfe haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

24.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Schnelle PC Hilfe nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

24.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist.

24.5 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall, ausgebliebene Einsparungen, Folgeschäden, Datenverlust oder Wiederherstellungskosten besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung und soweit die Schnelle PC Hilfe den Schaden zu vertreten hat.

24.6 Für Datenverlust gilt ergänzend, dass die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den Aufwand beschränkt ist, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

24.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

  1. Datenschutz und Vertraulichkeit

25.1 Die Schnelle PC Hilfe verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung.

25.2 Bei Reparatur-, Fernwartungs-, Datenrettungs- und Serviceleistungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der technischen Bearbeitung personenbezogene oder vertrauliche Daten sichtbar werden. Die Schnelle PC Hilfe behandelt solche Informationen vertraulich.

25.3 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der auf seinen Geräten, Datenträgern, Servern, Benutzerkonten und Systemen gespeicherten Inhalte verantwortlich.

25.4 Soweit die Schnelle PC Hilfe für Unternehmer oder sonstige Verantwortliche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, insbesondere bei Wartungskunden, Fernwartung mit dauerhaftem Zugriff, Serverwartung oder Zugriff auf personenbezogene Datenbestände, ist vor Beginn der entsprechenden Leistung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher

26.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

26.2 Kein Widerrufsrecht besteht, soweit das Gesetz einen Ausschluss vorsieht. Dies gilt insbesondere bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung, Zusammenstellung, Anpassung oder Beschaffung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist, oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

26.3 Bei Dienstleistungen kann der Verbraucher ausdrücklich verlangen, dass die Schnelle PC Hilfe bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. In diesem Fall hat der Verbraucher bei einem Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu zahlen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

26.4 Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vollständig, wenn die Schnelle PC Hilfe die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Schnelle PC Hilfe vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und der Verbraucher zugleich seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

26.5 Für digitale Inhalte, Softwarelizenzen, Aktivierungscodes oder sonstige digitale Produkte gelten die gesetzlichen Sonderregelungen. Das Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Bereitstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und er seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

26.6 Verbraucher werden, soweit ein Widerrufsrecht besteht, gesondert über ihr Widerrufsrecht belehrt.

  1. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt bei Dienstleistungsverträgen 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Bei Kaufverträgen über Waren beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Schnelle PC Hilfe, Stefan Lünse, Abtnaundorfer Str. 60, 04347 Leipzig, Telefon +49 (341) 2349085, E-Mail info@schnelle-pc-hilfe.de, mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Das ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstige Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Bei Waren können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, soweit nichts anderes gesetzlich vorgeschrieben ist oder ausdrücklich vereinbart wurde.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendig war. Haben Sie verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten.

  1. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular verwenden und an uns zurücksenden.

An
Schnelle PC Hilfe
Stefan Lünse
Abtnaundorfer Str. 60
04347 Leipzig
E-Mail info@schnelle-pc-hilfe.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren oder die Erbringung der folgenden Dienstleistung.

Bestellt am
Erhalten am
Name des Verbrauchers
Anschrift des Verbrauchers
Datum
Unterschrift des Verbrauchers, nur bei Mitteilung auf Papier

  1. Besondere Hinweise zum Widerrufsrecht

29.1 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei individuell gefertigten, individuell konfigurierten oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittenen Waren, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

29.2 Das Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht oder erlischt in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, insbesondere bei vollständig erbrachten Dienstleistungen nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und Kenntnisbestätigung über den Verlust des Widerrufsrechts.

29.3 Ein Widerrufsrecht besteht nicht allein deshalb nicht, weil eine handelsübliche Standardware für den Kunden bestellt wurde. In solchen Fällen können jedoch Vorkasse, Anzahlung oder eine gesonderte Vereinbarung zur Beschaffung verlangt werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

 

  1. Verbraucherstreitbeilegung

30.1 Die Schnelle PC Hilfe ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  1. Besondere Regelungen für Unternehmer

31.1 Gegenüber Unternehmern gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

31.2 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, Leipzig.

31.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Leipzig.

31.4 Unternehmer sind verpflichtet, gelieferte Waren, erbrachte Leistungen, Rechnungen und Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.

31.5 Gegenüber Unternehmern kann die Schnelle PC Hilfe Leistungen bis zur vollständigen Zahlung offener fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

31.6 Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig.

  1. Schlussbestimmungen

32.1 Es gilt deutsches Recht.

32.2 Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

32.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

32.4 Die Vertragssprache ist Deutsch.

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